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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der 2S-Construction GmbH

Gültig ab 02.07.2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen unserer Angebote in den Bereichen Planungsleistungen (z. B. Bestandsaufnahme, Einreich- und Ausführungsplanung, Stahlbau-/Hallenplanung), Lieferung und Montage von Stahlbau/Hallenbau sowie Beratung/Leistungsnachweise zu ESG-/ÖGNI-Zertifizierungen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

B2B: Gegenüber Unternehmern iSd UGB gelten diese AGB ausschließlich. B2C: Gegenüber Verbrauchern gelten sie insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen (insb. KSchG, FAGG) nicht entgegenstehen.

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:

  1. schriftliche Einzelvereinbarungen (Auftrag/Bestellung/Leistungsbeschreibung),

  2. besondere Vertragsbedingungen/Protokolle,

  3. ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (vereinbart, soweit passend),

  4. diese AGB

Preisumrechnung/Preisgleitung: ÖNORM B 2111, sofern nicht anders vereinbart.

3. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Zutritte und Bestandsdaten bereit. Verzögerungen führen zu Fristverlängerungen und Nachtragsvergütung.

6. Termine, Ausführung, höhere Gewalt

Fristen beginnen mit Vertragsabschluss, Klärung aller Details und Eingang vereinbarter Vorauszahlungen.
Verzögerungen, die nicht in der Risikosphäre des Anbieters liegen (z. B. fehlende Vorleistungen des Auftraggebers, verspätete Genehmigungen, andere Gewerke, höhere Gewalt), verlängern die Fristen angemessen.
Der Anbieter hat Anspruch auf Ersatz der durch Verzögerungen entstehenden Mehrkosten (z. B. Stillstandskosten).
Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar.

7. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise in EUR exkl. USt., zzgl. Nebenkosten.
Preisarten: Einheitspreise, Regie oder Pauschale – lt. dem jeweiligem Angebot
Preisgleitung: ÖNORM B 2111, sofern anwendbar.
Zahlung: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Verzugszinsen: gesetzlich.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dadurch entstehende Verzögerungen verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

8. Rechnungsstellung

Die Rechnungsübermittlung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Übermittlung einverstanden. Sollte der Kunde eine Rechnungsstellung in Papierform wünschen, hat er dies ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall erfolgt die Zustellung der Rechnung postalisch.

9. Leistungsänderungen, Nachträge

Änderungen gegenüber dem beauftragten Angebot zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowie zusätzliche Leistungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Der Anbieter hat Anspruch auf Anpassung von Preis und Frist.

Ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeführte Änderungen oder Zusatzleistungen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Schadenersatz.

Planänderungen: Sind aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, Planänderungen erforderlich, so sind diese Planänderungen als Zusatzleistung zu betrachten und dem Auftragnehmer gebührt dafür angemessenes Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart so gilt eine Abrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand zum aktuell gültigen Regiestundensatz als angemessen.

10. Nebenkosten

Kostenersatz für die Grundlagenermittlung: Sofern der Auftraggeber nicht die entsprechenden Grundlagen zur Verfügung stellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese einzuholen. Dabei entstehende Barauslagen (dh Kosten, die der Auftragnehmer bezahlen muss), sind vom Auftragnehmer zu ersetzen.

Kostenersatz im Bauverfahren: Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Verfahrenskosten sind – sofern der Auftragnehmer diese Kosten vorläufig übernommen hat – zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, mit diesen Kosten in Vorlage zu treten.

11. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

12. Abnahme

Bei Bauleistungen: förmliche Abnahme oder konkludent durch Nutzung.
Bei Planungsleistungen: Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Unterlagen nicht binnen 10 Werktagen mit konkreten Mängelrügen zurückweist. Nutzung oder Weitergabe gilt als Abnahme.

13. Gewährleistung und Mängelrüge

Gesetzliche Regeln; B2B: Rügepflicht.

14. Haftung

Haftung für Vorsatz unbeschränkt; sonst beschränkt auf vorhersehbare Schäden.

15. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Pläne, Zeichnungen, Modelle, Punktwolken und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben trotz Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzung nur für das beauftragte Projekt. Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Projekte ohne schriftliche Zustimmung verboten.

Der Auftraggeber hat das Recht, das geplante Bauwerk auf dem vorgesehenen Grundstück einmal zu errichten. Veräußert der Auftraggeber das Grundstück, so gehen seine Rechte, wenn er alle Leistungen an den Auftragnehmer erbracht hat, auf den Rechtsnachfolger über. Hat er noch nicht sämtliche Gegenleistungen erbracht, bedarf die Übertragung von Rechten der Zustimmung des Auftragnehmers.

16. Zertifizierungen

Beratung nach gültigen Regelwerken; Zertifikatserteilung obliegt der Zertifizierungsstelle.

17. Subunternehmer

Der Anbieter darf Subunternehmer einsetzen und haftet nur für deren sorgfältige Auswahl.

Gesetzliche Auftraggeberhaftung bleibt unberührt.

18. Geheimhaltung und Datenschutz

Vertraulichkeit und DSGVO-konforme Verarbeitung.

19. Vertragsauflösung / Abbruch

Kündigt oder löst der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eine angemessene Abgeltung für entgangenen Gewinn und reservierte Kapazitäten zu vergüten.

20. Rücktritt, Widerruf (B2C)

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Widerrufsbelehrung siehe unten.

21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Österreichisches Recht; Gerichtsstand Sitz des Anbieters (B2B).

22. Schriftform

Änderungen nur schriftlich.

23. Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

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